Verhaltenskodex der Katholischen Studierenden Jugend Diözesanverband Aachen

Präambel

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Diözesanverband Aachen umfasst als Dachverband 11 Mitgliedsverbände mit mehr als 50.000 Kindern und Jugendlichen. Wir tragen eine große Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und wollen sie weitestgehend vor sexuellen Übergriffen, einer sexualisierten Atmosphäre und geschlechtsspezifischen Diskriminierungen schützen. Im Rahmen eines Schutzkonzeptes haben wir als eine Grundlage des Schutzes diesen Verhaltenskodex verabschiedet, der unsere Haltung und unsere Pädagogik im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zum Ausdruck bringen soll. Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima von offener Auseinandersetzung mit dem Thema, Transparenz und Sensibilisierung ist ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit und erlaubt Kindern und Jugendlichen als auch den Mitarbeiter*innen, sich bei uns sicher und wohl zu fühlen. Der Verhaltenskodex ist Bestandteil der verbandlichen Ausbildung und ist auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonventionen sowie der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des BKiSchuG und des STGB entwickelt worden.

Die KSJ des Diözesanverbandes Aachen verpflichtet sich dem folgenden Verhaltenskodex.

Sprache und Wortwahl

  • Wir passen unsere Sprache und Wortwahl unserer Rolle (z.B. als Gruppenleiter*in) an.
  • Wir beziehen bei sprachlichen Grenzverletzungen situationsbedingt Position und schreiten ein. Im Miteinander wird sexualisierte Sprache nicht verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter Kindern und Jugendlichen.
  • Wir nennen die Kinder und Jugendlichen bei ihren Vornamen. Spitznamen (wie Steffi, Benni o.ä.) verwenden wir nur, wenn das Kind / der*die Jugendliche das möchte. Kosenamen (wie Schätzchen, Mäuschen, o.ä.) werden nicht genutzt.

Angemessenheit von Körperkontakten

  • Über Art und Intensität von Körperkontakt bestimmt Jede*r selbst. Im Miteinander achten wir auf die jeweiligen Grenzen der anderen und vermeiden unerwünschte Berührungen.
  • Jeglicher Körperkontakt erfolgt der Rolle, dem Alter und der Situation entsprechend angemessen. Dies berücksichtigen wir auch bei der Planung und Durchführung unserer Maßnahmen.
  • Körperliche Annäherungen in Verbindung mit Belohnung und Strafe sowie jegliches aufdringliches Verhalten sind verboten.

Gestaltung von Nähe und Distanz

  • Wir machen uns unsere Rolle als Gruppenleitung und die damit verbundene Verantwortung bewusst. Insbesondere achten wir darauf,
    • dass Gruppenleitungen ihre Machtpositionen nicht ausnutzen, besonders beim Eingehen von freundschaftlichen und sexuellen Beziehungen. Unbedingt sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
    • dass Leiter*nnen bei Maßnahmen ihre Partnerschaft vor dem Hintergrund ihrer Rolle verantwortungsbewusst gestalten.
  • Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Teilnehmenden keine Angst gemacht wird. Ein sensibler Umgang mit Grenzen findet statt und individuelle Grenzen werden respektiert. 
  • Einzelgespräche und Übungseinheiten usw. finden nur in den dafür vorgesehenen und geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.
  • Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen, zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. 
  • Grenzverletzungen werden thematisiert und dürfen nicht übergangen werden. 
  • Wenn aus guten Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss dies immer transparent gemacht werden.

Jugendschutzgesetz

Wir achten das Jugendschutzgesetz.

  • Besonders wichtig ist uns ein verantwortungsvoller und reflektierter Umgang mit Alkohol und Zigaretten. Das bedeutet auch, dass wir einschreiten, wenn wir unerlaubten Konsum beobachten.
  • Dazu gehört auch, niemanden zum Konsum von Alkohol, Zigaretten oder anderen Drogen und Suchtmitteln zu animieren oder bei der Beschaffung zu unterstützen.

Verhalten auf Freizeiten und Reisen

  • Auf Veranstaltungen und Reisen werden Schutzpersonen von einer ausreichenden Anzahl an Gruppenleiter*innen begleitet. Der Betreuungsschlüssel liegt bei sieben Teilnehmer*innen zu einem*einer Betreuer*in. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, spiegelt sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen wider.
  • Bei Übernachtungen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten schlafen Teilnehmer*innen und Begleiter*innen in getrennten Räumen. Diese sollen sowohl bei Kindern als auch bei Leitungen geschlechtsgetrennt sein. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltungen zu klären und gegenüber den Erziehungsberechtigten transparent zu gestalten.
  • In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer minderjährigen Person zu vermeiden. Ausnahmen sind mit der Leitung einer Veranstaltung, einem Betreuungsteam oder dem Rechtsträger vorher eingehend dem Grunde nach zu klären sowie im Einzelfall anzuzeigen. Dies gilt im Besonderen bei einer notwendigen Unterstützung bei Kindern mit einer Behinderung.
  • Maßnahmen des Verbandes mit Übernachtungen mit Minderjährigen finden nicht in privaten Räumlichkeiten von Betreuer*innen statt. Ausnahmefälle hierzu gibt es nur in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
  • Jugendverbände sind keine Orte, an denen Mutproben stattfinden.
  • Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, auch anonym Probleme oder Bedürfnisse zu äußern.

Beachtung der Intimsphäre

  • Die Zimmer und Schlafplätze aller Beteiligten werden als deren Privat- bzw. Intimsphäre akzeptiert. Insbesondere das Bett wird als besonderer Schutzraum anerkannt. Zimmer werden nicht ohne vorheriges Anklopfen betreten.
  • Niemand darf in nacktem Zustand, aufreizender, leicht bekleideter Pose oder gegen seinen Willen fotografiert oder gefilmt werden.
  • Es werden keine Fotos und Filme in Badebekleidung von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen erstellt.
  • Gemeinsame Körperpflege mit Schutzpersonen, insbesondere gemeinsames Duschen und Umkleiden, sollte vermieden werden.

Geheimnisse

  • Gespräche werden in unserer Arbeit selbstverständlich vertraulich behandelt.
  • Wir sensibilisieren unsere Kinder und Jugendlichen für das Thema „Geheimnisse“.
  • Kinder und Jugendliche dürfen nicht unter Druck und Zwang dazu verpflichtet werden, Dinge geheim zu halten.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Wir sensibilisieren die Kinder und Jugendlichen für eine verantwortungsvolle Nutzung der digitalen Medien und sozialen Netzwerke.
  • Alle Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche unserer Jugendverbände verpflichten sich bei der Nutzung aller Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch Minderjährige auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie beziehen gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung. Bei der Feststellung von Fehlverhalten erfolgen Konsequenzen in Form von angemessenen Sanktionen mit Sensibilisierung für die Problematik.
  • Bei Veröffentlichung und Weitergabe von Fotos, Texten und Tonmaterialien wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, beachtet. (Dies gilt zum Beispiel für Fotos von Freizeiten, Gruppenstunden oder Partys.) Personen werden nicht gegen ihren Willen fotografiert oder in unpassenden Situationen dargestellt.
  • Bei der Auswahl von Filmen, Computersoftware, Spielen und schriftlichen Arbeitsmaterial achten wir darauf, dass diese pädagogisch sinnvoll und altersadäquat sind.
  • Wir dulden weder den Erwerb, Besitz noch die Weitergabe von gewalttätigen, pornographischen sowie rassistischen Medien, Daten oder Gegenständen und gehen dagegen mit geeigneten Maßnahmen vor.

Erzieherische Maßnahmen

  • Bei erzieherischen Maßnahmen (z.B. Konsequenzen) steht das Wohl des Kindes und des*der Jugendlichen im Vordergrund. Sie müssen im direkten Zusammenhang mit dem Regelbruch stehen und angemessen sein. Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung, Erniedrigung, Bloßstellung oder Freiheitsentzug ist untersagt.

Zulässigkeit von Geschenken

  • Im verbandlichen Kontext sind finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an Einzelne nur in geringem Maße und ohne dass daran eine Gegenleistung geknüpft ist, erlaubt.

Verabschiedet auf der Diözesankonferenz der Katholischen Studierenden Jugend im Bistum Aachen am 06.11.2016.